- freigestanden
- part II от freistehen
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
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Beichtgroschen — Als Beichtgeld, Beichtpfennig, Opferpfennig oder Beichtgroschen bezeichnet man eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er… … Deutsch Wikipedia
Beichtpfennig — Als Beichtgeld, Beichtpfennig, Opferpfennig oder Beichtgroschen bezeichnet man eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Staatsangehörigkeit — Im deutschen Reisepass ist die Staatsangehörigkeit eingetragen, er ist jedoch kein rechtlicher Nachweis über deren Besitz, siehe dazu Staatsangehörigkeitsausweis.[1] Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer… … Deutsch Wikipedia
John Diefenbaker — (1962) John George Diefenbaker, PC, CH, QC (* 18. September 1895 in Neustadt, Ontario; † 16. August 1979 in Ottawa) war ein kanadischer Politiker. Er war vom 21. Juni 1957 bis zum 22. Apr … Deutsch Wikipedia
Opferpfennig — Als Beichtgeld, Beichtpfennig, Opferpfennig oder Beichtgroschen bezeichnet man eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er… … Deutsch Wikipedia
Schmalkaldischer Krieg — Kaiser Karl V. nach der Schlacht bei Mühlberg … Deutsch Wikipedia
Thronfolge — Thronfolge, in Staaten mit monarchischer Verfassung der rechtmäßige Übergang der Souveränetät (s.d.) auf eine andere Person nach dem Wegfall des bisherigen Staatsherrschers, sei es durch dessen Ableben od. auf andere Weise. Die Grundsätze über… … Pierer's Universal-Lexikon
freistehen — frei|ste|hen [ frai̮ʃte:ən], stand frei, freigestanden <itr.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>: jmds. Entscheidung überlassen sein: es steht jedem frei/jedem steht frei, wie er seine Freizeit verbringt. Syn.: anheimgestellt sein (geh.),… … Universal-Lexikon
freistehen — frei|ste|hen ; das soll dir freistehen (gestattet sein); aber die Wohnung hat lange D✓frei gestanden oder freigestanden; ein D✓frei stehendes oder freistehendes Haus {{link}}K 58{{/link}} … Die deutsche Rechtschreibung